Rechtsprechung
LG Landshut, 09.05.2014 - 54 O 2974/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Grund einer abweichenden Grundstücksgröße zwischen Exposé und tatsächlichem Grundbuchstand aus c.i.c.
- RA Kotz
Grundstückskaufvertrag - Falschangabe Grundstücksgröße im Verkaufsprospekt - Schadensersatz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilienerwerb: Relevant sind nur die Flächenangaben im Kaufvertrag!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Grundstückskäufer muss sich beim Notartermin über die tatsächliche Grundstücksgröße im klaren sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Grundstückskäufer muss sich beim Notartermin über die tatsächliche Grundstücksgröße im klaren sein
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Immobilienerwerb: Relevant sind nur die Flächenangaben im Kaufvertrag! (IMR 2014, 440)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …
Auszug aus LG Landshut, 09.05.2014 - 54 O 2974/13
Von der Klägerin wird die in solchen Fällen oftmals zitierte Entscheidung des BGH, Az. VIII ZR 209/05, bemüht. - BGH, 15.06.2012 - V ZR 198/11
Mängelhaftung des Grundstücksverkäufers: Anspruchsausschließende Käuferkenntnis …
Auszug aus LG Landshut, 09.05.2014 - 54 O 2974/13
In diesem Zusammenhang kommt es nach der zutreffenden Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 15.06.2012, V ZR 198/11 (NJW 2012, 2793), für die Kenntnis des Beklagten jedoch nicht auf den Zeitpunkt der Annahme des Angebots, sondern auf den Zeitpunkt der Beurkundung des Angebots an. - BGH, 01.02.2013 - V ZR 72/11
Haftung beim Grundstückskauf: Aufklärungspflicht über die Ertragsfähigkeit eines …
Auszug aus LG Landshut, 09.05.2014 - 54 O 2974/13
Diese Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zu der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des BGH (V ZR 72/11).